Sandbad aus Kunststoff

Sandbad zur Krallen- und Körperpflege (Artikelnummer 63002)

Prüfnummer: 2022-12-022 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-12-022

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 16.05.2022

  • Das Produkt dient als Sandbad für Hamster, Mäuse, Degus und Chinchillas. Bei der Auswahl und Verwendung des Produktes ist hinsichtlich der Größe (Gesamtgröße Produkt und Eingangsöffnung) immer auf das individuelle Tier und dessen Größe und Gewicht Rücksicht zu nehmen.
  • Bei der Verwendung mit kleineren Tieren ist eventuell eine Einstiegsmöglichkeit (z.B. Rampe, Brücke) zu ergänzen, da die Öffnung recht hoch angesetzt ist.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt ist täglich auf etwaige verletzungsträchtige Stellen (z.B. scharfe Kanten) und Verbissspuren zu kontrollieren und gegebenenfalls sofort zu entfernen.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Sandbad aus Kunststoff
Sandbad aus Kunststoff, Deckel angehoben

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.