Schermaschinen-/Pflegeset mit Staubsauger

Artikelnummer 23850

Prüfnummer: 2025-10-012 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 27.02.2025

  • Das Produkt Schermaschinenset mit Fellsauger ist ein Kombiprodukt, welches zusätzlich zur Fellpflegefunktion durch den Schermaschinenaufsatz und den Bürstenaufsatz auch ein gleichzeitiges Aufsaugen der Haare ermöglicht.
  • Die Herstelleranleitung ist zu beachten.
  • Das Gerät darf nicht mit Wasser in Berührung kommen. Es dürfen auch keine nassen Haare aufgesaugt werden. Bei Nichtbeachten kann es zu Verletzungen wie Stromschlägen kommen.
  • Die Klingen der Schermaschine sowie die Zacken des Unterwollentferners sind nutzungsbedingt geschärft. Sie müssen vorsichtig verwendet werden.
  • Das Tier darf durch die Verwendung des Gerätes nicht gestresst oder in Angst versetzt werden und ist vor der ersten Anwendung an dieses zu gewöhnen.
  • Das Entfernen der Vibrissen sowie das Kürzen der Vibrissen aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen ist laut dem Tierschutzgesetz verboten (§ 7 Abs. 1 Z 7 TSchG) und darf daher auch mit diesem Gerät nicht vorgenommen werden.
    Das Gerät ist bei Nicht-Benutzung aus dem frei zugänglichen Aufenthaltsbereich der Tiere zu entfernen.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.