Schlauchbelüftungssysteme vet.smart.tubes

Schlauchbelüftungssystem für Rinder inkl. fachliche Beratung

Prüfnummer: 2024-03-002 AntragstellerIn: STEIRERTECH HAUSTECHNIK GmbH
Für: Rinder | Nutztier

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 26.06.2024

  • Die Schlauchbelüftungssysteme vet.smart.tubes inkl. fachlicher Beratung durch VET.SMART
    dienen der mechanischen Frischluftzufuhr in Rinderställen.
  • Ordnungsgemäße Planung mit Berücksichtigung von Gebäudeausrichtung und -konstruktion,
    Bauhülle, Haltungsumgebung, Aufstallung und Tierbestand ist ein essenzieller Bestandteil des
    Systems. Daher ist die Ausführung und Installation in Kooperation mit der erzeugenden bzw.
    vertreibenden Firma verpflichtend. Eine Abnahmemessung und Garantieabgabe vor
    Inbetriebnahme ist vorzunehmen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des
    Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbesondere die
    der 1.Tierhaltungsverordnung eingehalten werden, sodass die Rinder nicht verletzt oder in
    ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Die Luftzirkulation, der Staubgehalt der Luft, die Temperatur, die relative Luftfeuchtigkeit und
    die Gaskonzentration müssen in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere
    unschädlich ist.
  • Es darf zu keinen schädlichen Zuglufterscheinungen im Tierbereich kommen. Auf einen
    entsprechenden zugluftfreien Betrieb ist zu achten, insbesondere im Kälber- und
    Jungviehbereich (maximal 0,2 m/s während Winter- und Übergangszeit).
  • Eine geneigte Wetterschutzkappe an der Ansaugstelle ist verpflichtend vorzusehen.
  • Es ist der Lärmpegel so gering wie möglich zu halten. Die Konstruktion, die Aufstellung, die
    Wartung und der Betrieb Ventilatoren sind so zu gestalten, dass sie so wenig Lärm wie
    möglich verursachen. Bei den Schlauchbelüftungssystemen vet.smart.tubes werden getestete
    und geprüfte Ventilatoren (DLG, HBLFA, LfL, etc.) eingebaut.
  • Eine nordseitige Frischluftansaugung im Jungtierbereich ist nicht empfehlenswert, fallweise ist
    eine Vorkonditionierung der Zuluft vorzusehen.
  • Es darf zu keiner Ansaugung von Frischluft aus mit Schadgasen belasteten Bereichen (Mistoder Dunglagerstätten, etc.), Futter-/Silolager o.ä. kommen.
  • Eine direkte Bestrahlung der Tierkörper mit unkonditionierter Außenluft während Winter- und
    Übergangszeit ist zu vermeiden (Empfehlungen aus dem Prüfbericht: Ausrichtung von groß dimensionierten Luftaustrittsöffnungen im Schlauch in Richtung Gebäudehülle, um nach einer
    Erwärmung mit der Raumluft einer Umströmung des Tierbereiches den Vorzug zu geben oder
    zwingend Zuluft vorkonditionieren/vorheizen/aus Vorraum ansaugen). Besonders relevant ist
    dies für die Kälber- und Jungviehhaltung. Für Kühlzwecke im Sommer im adulten
    Rinderbereich können Strömungen von 2 m/sek. den Wind- Chill-Effekt und somit eine
    Kühlung gewährleisten. Auf optimale Ausrichtung (Meiden des Kopfbereiches) ist zu achten.
  • Mechanische Lüftungsanlagen sind entsprechend zu bedienen oder zu regeln und so zu
    warten, dass ihre Funktion gewährleistet ist. Die Steuerung hat daher über eine
    funktionssichere und bedienerfreundliche Regeleinheit zu erfolgen.
  • Ventilatoren und Tubes sind entsprechend zu reinigen. Insbesondere ist nach mehrwöchigem
    Stillstand vor erneuter Inbetriebnahme eine Reinigung und Trocknung des Schlauchs
    verpflichtend durchzuführen, um ein Verteilen festgesetzter Partikel aus dem Inneren des
    Schlauches in die Haltungsumwelt der Tiere zu vermeiden.
  • Eine Verschließbarkeit der Ansaugöffnung bei in die Wandhülle eingebauten und nicht
    ganzjährig aktiven Systemen ist während der Wintermonate erforderlich (Verhinderung eines
    Zuglufteintrages).
  • Ein optionaler Ionisator bietet einen zusätzlichen, keimreduzierenden Vorteil insbesondere im
    Kälber- und Jungviehbereich.
  • Hängt das Wohlbefinden der Tiere von einer Lüftungsanlage ab, ist eine geeignete
    Ersatzvorrichtung vorzusehen, die bei Ausfall der Anlage einen für die Erhaltung des
    Wohlbefindens der Tiere ausreichenden Luftaustausch gewährleistet; es ist ein Alarmsystem
    vorzusehen, das den Ausfall der Lüftungsanlage meldet. Das Alarmsystem ist regelmäßig zu
    überprüfen.

AntragstellerIn

STEIRERTECH HAUSTECHNIK GmbH

Industriezentrum Straß 5
8472 Straß in der Steiermark

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.