Slow Feeding Napf

Slow Feeding Napf Keramik (Artikelnummer 24520)
Slow Feeding Napf Keramik (Artikelnummer 24521)

Prüfnummer: 2022-10-040 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde, Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-10-040

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 24.11.2022

  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt dient dazu die Geschwindigkeit der Futteraufnahme von Hunden und Katzen zu verringern und kann zur täglichen Futtergabe verwendet werden.
  • Bei häufigem Schlingen sollte jedenfalls auch mit einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt eine eventuelle Ursache des Schlingens abgeklärt werden.
  • Die Slow Feeder dienen zur Fütterung von Hunden und Katzen unter ständiger Aufsicht der Tierhalterin bzw. des Tierhalters.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter muss eingreifen, wenn der Hund bzw. die Katze z.B. anfängt, das Produkt zu zerbeißen, besonders ungestüm bzw. zu stürmisch reagiert oder das Produkt davontragen will.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Slow Feeding Napf, Keramik, seitliche Ansicht

Ähnliche Produkte

In Kategorie suchen: Napf | Slow Feeder
Nach Tierart suchen: Hunde, Katzen | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.