Snack Popper

Strategie-Spiel für Hunde (Trixie Artikelnummer 32004)

Prüfnummer: 2020-10-042 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 14.09.2020

  • Das Produkt darf nur mit korrektem Aufbau und sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt dient zum Spielen des Hundes unter ständiger Aufsicht der Tierhalterin bzw. des Tierhalters.
  • Aufgrund der hohen Geräuschintensität der Mechanik ist von einer Verwendung des Produkts bei ängstlichen und/oder geräuschempfindlichen Hunden abzusehen. Bei Anzeichen von ablehnendem, ausweichendem und/oder sehr schreckhaftem Verhalten ist das Produkt unverzüglich zu entfernen und darf mit dem jeweiligen Tier nicht weiterverwendet werden.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter muss eingreifen, wenn der Hund z.B. anfängt, das Spiel zu zerbeißen oder besonders ungestüm bzw. zu stürmisch reagiert.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter soll mit dem Hund spielen, Geduld mit dem Hund haben und den Hund unterstützen, wenn dieser ohne Hilfe nicht mehr weiterkommt.
  • Das Spielen mit dem Produkt soll zeitlich begrenzt (max. 10 Minuten) erfolgen, damit das Interesse erhalten bleibt und Stress / Frustration beim Hund vermieden werden.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.