Softline Elegance Halsband extra breit

Halsband für Hunde

Prüfnummer: 2017-10-033 AntragstellerIn: TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201710033

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 20.11.2017

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass dem Hund durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. der Hund nicht in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Das Halsband muss in Breite und Weite dem Hund angepasst sein. Empfohlen wird eine Mindestbreite von etwa einem Drittel der Halslänge des Hundes (gemessen vom Ohransatz bis zum Vorderrand des Schulterblatts). Das Halsband soll im hinteren bis mittleren Drittel des Halses angepasst und getragen werden. Bei der Einstellung der Weite gilt, dass ohne Druck auszuüben 1 bis 2 Finger unter das Halsband geschoben werden können.
  • Das Halsband darf nie so eng anliegen, dass der Halsumfang des Hundes eingeengt wird. Zughalsbänder dürfen nur mit Zugbegrenzung / Zug-Stopp und entsprechender Einstellung (sodass dem Hund durch das Zusammenziehen das Atmen nicht erschwert werden kann) verwendet werden.
  • Es ist durch Training (über positive Motivation, vorzugsweise schon beim Welpen) eine Leinenführigkeit des Hundes anzustreben. Wenn ein Hund häufig an der Leine zieht, ist ein gut sitzendes Brustgeschirr vorzuziehen.

AntragstellerIn

TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.