VORTEX

VORTEX (Small-scale Recirculating Aquaculture)

Prüfnummer: 2025-09-049 AntragstellerIn: Blue Planet Ecosystems GmbH
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 29.10.2025

  • Die Kreislaufanlagen LARA und VORTEX, angeboten von Blue Planet Ecosystems GmbH, dienen zur Haltung von Fischen und Krustentieren und werden unabhängig äußerer Umwelteinflüsse und unter kontrollierten Bedingungen mittels Monitoring-Programm betrieben.
  • Die Haltung der Fische und Krustentiere in den Kreislaufanlagen LARA und VORTEX muss so erfolgen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes [I] und der Anlage 10 der 1. Tierhaltungsverordnung [II] eingehalten werden und die Tiere in ihrer Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werden.
  • Die Überprüfung der Tierschutzkonformität für LARA und VORTEX bezieht sich im Speziellen auf Tilapia und Rosenberggarnele. Werden andere geeignete Spezies in den Kreislaufanlagen gehalten, sind die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich Form und Volumen der Haltungseinrichtung, Besatzdichte, Wasserqualität, Strömungsgeschwindigkeit, Licht, Ernährung sowie Betreuung in der Kreislaufanlage heranzuziehen.
  • Fische oder Krustentiere sind gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung zu betäuben und zu töten [III].
  • Ein etwaiger Transport von Fischen oder Krustentieren muss nach den tiertransportrechtlichen Vorgaben erfolgen [IV, V].

AntragstellerIn

Blue Planet Ecosystems GmbH

Perfektastraße 88/3
1230 Wien

https://www.blueplanetecosystems.com/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.