Wohn- und Transporttasche Valery

Artikelnummer 28901

Prüfnummer: 2024-12-026 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Katzen | Heimtier

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 20.06.2024

  • Das Produkt dient dem Transport von Katzen bzw. als Rückzugsmöglichkeit mit dauerhaft geöffneten Eingängen und ist nicht zur längerfristigen geschlossenen Unterbringung von Katzen geeignet.
  • Das Produkt darf nur nach korrektem Aufbau durch den Hersteller verwendet werden.
  • Die Transporttasche darf während des Transportes nicht verrutschen. Auf die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Sicherung der Transporttasche im Fahrzeug ist vom Antragsteller hinzuweisen.
  • Die Größe der Transporttasche muss der Größe der Katze angepasst sein und die Katze soll an die Transporttasche und das Autofahren gewöhnt werden. Es wird empfohlen immer nur eine Katze pro Transporttasche zu transportieren.
  • Wenn möglich, sollte die Transporttasche mit stabil mit beiden Händen getragen werden. Stöße gegen die Box sind zu vermeiden.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.