Wichtige Hinweise zu mobilen Geflügelstallungen

Aktuell treffen vermehrt Anfragen bezüglich Mobilstallungen für die Geflügelhaltung in der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz ein. Insbesondere Landwirtinnen und Landwirte, die Geflügelprodukte im Zuge der Direktvermarkung anbieten möchten, interessieren sich für die Vorteile der unterschiedlichen Mobilstallvarianten und hinterfragen, ob die jeweiligen Systeme auch den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Mittlerweile hat die Fachstelle schon zahlreiche Mobilstallsysteme auf ihre Tierschutzkonformität überprüft und es zeigt sich, dass die Anfragen der Landwirtinnen und Landwirte durchaus berechtigt sind. Da in mobilen Geflügelstallungen die Stalleinrichtungen häufig auf sehr engem Raum und bei niedriger Raumhöhe angeordnet werden, ergeben sich insbesondere bei der Nutzbarkeit der einzelnen Stallflächen für die Tiere und der Verfügbarkeit von Fütterungseinrichtungen und Sitzstangen immer wieder Probleme in Bezug auf die Anrechenbarkeit für die Besatzdichte. In Folge darf dann in einem vermeintlich großen Stall oft nur eine relativ geringe Anzahl an Tieren gehalten werden. Dies trifft unter anderem häufig zu, wenn das Modell nicht in Österreich entwickelt wurde und daher die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus Österreich nicht berücksichtigt wurden.

Das Tierschutz-Kennzeichen garantiert, dass ein Haltungssystem von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz auf die Einhaltung der in Österreich geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen überprüft wurde und diesen entspricht. Es wird dazu jedoch dringend empfohlen, die auf der Website der Fachstelle veröffentlichten Verwendungsbedingungen zum jeweiligen Stallsystem durchzulesen, um insbesondere nähere Informationen darüber zu erhalten, welche Besatzdichte für welchen Mobilstall in Österreich zulässig ist.